Haus- und Grundbesitzer- Verein zu Glauchau e.V.
  Zimmerstr. 8
  08371 Glauchau
  Bürozeiten Di. und Do. 10 - 12 und 15 - 17 Uhr
  Tel. (0049) 03763-75638
   
  mail: hugglauchau(at)t-online.de
  eingetragen beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nr. VR 50172
  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
221/140/01701
  Vorstand
  Ing. Rolf Heret (Vorsitzender)
  Guido Claes
  Dietmar Keil
  Gesetzlich vertreten durch den Vorsitzenden Rolf Heret

 

Betriebskosten:

Auszug aus § 556 des BGB (Vereinbarungen über Betriebskosten)

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Auszug aus § 556a des BGB (Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten)

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

 

                   

 

BEKO - das einfache Betriebskostenabrechnungsprogramm

 

 

 


Wie Sie wissen, wird die Betriebskostenabrechnung für eine Wohneinheit meist einmal im Jahr durchgeführt. Es ist also unbedingt erforderlich, dass man für diese Tätigkeit einen Abrechnungsbogen sofort ausfüllen kann, ohne lange die Eingaben zu hinterfragen. Dies ist mit BeKo der Fall. Sie haben für jede Wohneinheit eine einzige Tabelle, die Sie am Bildschirm ausfüllen. Fehleintragungen können dabei leicht korrigiert werden. Per Knopfdruck drucken Sie die Tabelle auf einem DIN A4 Blatt aus und kopieren sie für den Mieter.

Bild 1: Alle Angaben einer Wohneinheit auf einem Blatt

 

Natürlich müssen Sie am Anfang die Namen der Mieter einmalig aufnehmen. Aber einmal eingerichtet, rufen Sie das gleiche Blatt Jahr für Jahr auf, ändern die Zähler- und Abrechnungswerte und drucken wieder aus. Es bleibt Ihnen dabei überlassen, ob Sie für jede Wohneinheit eine Datei anlegen oder wie bei unserem Abbild über /Datei/Blatt kopieren/ alle Wohneinheiten eines Mietobjektes in eine Arbeitsmappe legen.

Bild 2: Die Mieter eines Objektes in einer "Jahres"-Arbeitsmappe

 

Die einzelnen Kostenangaben sind der traditionellen Art der Abrechnung folgend nicht in Masken versteckt, sondern übersichtlich untereinander angeordnet. So ist also das, was Sie am Bildschirm sehen mit dem Papierausdruck identisch - so auch die integrierte Wasser-/Abwasserabrechnung.

Bild 3: Direkt auf dem Abrechnungsbogen tragen Sie die Zählerstände ein

 

Bei den Zellen, wo sich zum Ausfüllen aus der Erfahrung heraus Fragen ergeben könnten, werden zur Anleitung Kommentare als Quickinfos eingeblendet. Sie weisen auch auf Stellen hin, wo Doppeleingaben wegen unterschiedlicher Abrechnungsmodi vorgesehen sind - beispielsweise zur Abrechnung pro Person oder pro Quadratmeter.

Bild 4: Quickinfos erleichtern die Eingabe

 

Von großem Vorteil jedoch die Betriebskostenabrechnungen mit Exceltabellen zu machen, ist die automatische Berechnung der sich ergebenden Durchschnitts- und Abrechnungswerte bezogen auf den prozentualen Anteil der Wohneinheit. Alle Rechenarbeiten nimmt Ihnen BeKo ab. Auch die jährliche Neuberechnung der monatlichen Vorauszahlung pro Einheit.

Bild 5: Automatische Berechnung der neuen Vorauszahlung

 

Seit kurzem enthält BeKo zusätzlich eine hervorragende Excel-Arbeitsmappe zur schnelleren Betriebskostenabrechnung bei mehreren Wohneinheiten einer Immobilie. Mit dieser Excelvorlage kommt man deshalb sehr zügig voran, weil die Eingabe der Jahresdaten für alle Wohneinheiten in einer einzigen Tabelle stattfindet. Die einzelnen Abrechnungsformulare werden darauf automatisch ausgefüllt.

Bild 6: Die Einzel-Abrechnungen werden automatisch generiert, pro Wohneinheit eine DIN A4 Seite

 

 

 

 

 

 

 

Diese fertige Vorlage für Microsoft Excel ist für acht Wohneinheiten vorbereitet. Sie kann für den Eigenbedarf beliebig kopiert und leicht für mehrere Wohneinheiten ausgebaut werden. Haben Sie die Namen der Mieter und die Grunddaten einmalig aufgenommen, kopieren Sie sich die Excel-Anwendung Jahr für Jahr weiter und ändern grundsätzlich nur in einer einzigen Tabelle die aktuellen Zähler-, Abrechnungswerte und Mieterangaben. Schneller können Sie die Abrechnungen nicht mehr machen.

Bild 7: Für Änderungen haben Sie stets alle Wohneinheiten im Blick

 

Die vorbildlich klare Struktur der Eingabe-Tabelle zur Betriebskostenabrechnung erlaubt Ihnen den sofortigen Einsatz, ohne Schulung und ohne große Einarbeitung. Eine mitgelieferte Beispiel-Datei gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. Die Reduktion auf das Wesentliche erlaubt Ihnen höchste Effizienz bei der sich jährlich wiederholenden Erstellung der Betriebskostenabrechnungen.

Bild 8: Klare Darstellungen von Eingabe- und Ergebniswerten erleichtert Ihnen die Handhabung

 

Besonders übersichtlich ist auch die Ausgabe der automatisch erzeugten Ergebnisse. Das gilt sowohl für die Darstellung am Bildschirm, als auch für die gute Formatierung zum Ausdruck auf Papier. BeKo generiert Ihnen die Betriebskosten-Übersicht für jede einzelne Wohneinheit auf einem Blatt in DIN A4 Größe. Auf diese Weise halten Sie den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich.

Bild 9: Jede Wohneinheit auf einem DIN A4 Blatt, 8 bzw. 12 Wohneinheiten pro Haus sind vorbereitet

 

Mit BeKo können Sie fertige, in der täglichen Praxis entwickelte Excel-Anwendungen erwerben, die sich für die Abrechnungen - auch von mehreren Wohneinheiten - leicht bedienen lassen. Sie decken die Erfordernisse von kleineren Objekten zur vollen Zufriedenheit ab. Für den Fall, dass Sie in Ihren Abrechnungsbogen besondere Vereinbarungen berücksichtigt haben wollen, bietet Ihnen der Haus- und Grundbesitzerverein zu Glauchau e.V. an, die Betriebskostenabrechnung maßgeschneidert abzuändern. Die Kosten sind dann allerdings im Einzelnen auszuhandeln.

BeKo kostet 49,- EUR incl. Mwst. für 8 Wohneinheiten und 69,- EUR für 12 Wohneinheiten (per Nachnahme 5,- EUR Gebühr). Ein Versand via Internet ist auch möglich. Für diesen Fall wäre der Preis nur 45,- EUR bzw. 65,- EUR (Vorauskasse). Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die übersandte CD fehlerhaft sei.

Mitglieder von Haus & Grund Sachsen erhalten 10% Rabatt - Nachweis über die Mitgliedsnummer - zu finden auf der Zeitung "Haus & Grund Sachsen".

Anfragen zum Erwerb von BeKo richten Sie bitte an:

Haus- und Grundbesitzerverein zu Glauchau e.V.

Zimmerstr.8
08371 Glauchau

Rolf Heret
-Vereinsvorsitzender-

Tel. (0049) 03763 - 75638

Steuernummer: 221/ 140/ 01701

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Haus- und Grundbesitzerverein zu Glauchau e.V.

Zimmerstr.8
08371 Glauchau

Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

Online Streitbeilegungsplattform gemäß Art 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Die Europäische Kommission betreibt eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform). Sie erreichen diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/